Eva

Danner-Parzer

Landesinnung Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Unsere Branche erfordert erstklassige Ausbildung, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und strikte Hygienestandards. Mit großem Engagement setzen wir uns für die Sicherstellung und Verbesserung der Qualität unserer Berufe ein. Wir blicken unternehmerisch in eine sichere Zukunft, indem wir diese Standards kontinuierlich fördern.

Danner-Parzer

Jetzt gehts um die Zukunft der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

für staatlich geprüfte Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen, Masseur:innen und Tätowierer:innen
Abschluss eines überarbeiteten und zeitgemäßen Rahmenkollektivvertrags sowie einer neuen Lohnordnung.
Überarbeitung der Prüfungen und Anpassung an NQR-Level 6.
Einführung moderner Ausbildungsrichtlinien für Kosmetik (Kosmetologie) und Fußpflege (Podologie), inklusive Verlängerung der Lehrzeit von zwei auf drei Jahre.
Einführung einer vierjährigen Doppellehre mit eigener Ausbildungsordnung.
Neugründer genießen eine prämienfreie kollektive Betriebshaftpflichtversicherung bei der UNIQA.
Bereitstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen, (Heil-)Masseur:innen, Nagelstudios, Piercer:innen und Tätowierer:innen
  • Neue Lehrlingskampagne „Ich hab’s im Gefühl“ mit Website (www.lehrfolg.at) und hochwertigen Give-Aways.
  • Teilnahme an der Fachkräftekampagne „Lebe dein Talent“.
  • Organisation der JuniorSkills OÖ für Fußpflege, Kosmetik und Massage.
  • Zeitgemäßer Messestand auf der Berufsinformationsmesse „Jugend und Beruf“.
Umfangreiche Werbung für die Branche in Print- und Online-Medien zur Stärkung des Branchenimages.
Finanzielle Unterstützung für die jährliche Hygieneüberprüfung für den Unbedenklichkeitsnachweis.
Durchführung und Förderung branchenspezifischer Weiterbildungsveranstaltungen.
Einführung einer europaweiten Norm zur Sicherstellung hoher Qualitäts- und Hygienestandards im Tättowierbereich.
Heilmasseur:innen muss gesetzlich ermöglicht werden, Mitarbeiter:innen anzustellen, um den Beruf zukunftsfähiger zu gestalten und die Gesundheitsversorgung auszubauen
für Leistungen im Bereich der Massage, Kosmetik und Fußpflege, insbesondere bei medizinisch indizierten Behandlungen als auch im Rahmen einer präventiven Gesundheitsvorsorge.
dennoch ist das volle Entgelt weiterhin zu zahlen. Es ist eine Entlastung der Betriebe erforderlich, ohne dass den werdenden Müttern Nachteile entstehen.
  • Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, so kann die betroffene Dienstnehmerin das ausgestellte Beschäftigungsverbot der Arbeitsinspektion bei der ÖGK einreichen und bekommt für diesen Zeitraum vorzeitig Wochengeld.
  • Wird eine wesentliche Beschäftigungsbeschränkung ausgesprochen, soll ein Prozedere nach dem Vorbild der Wiedereingliederungsteilzeit eingeleitet werden, sodass letztlich die ÖGK für jene Stunden finanziell aufkommen muss, welche die Mitarbeiterin nicht mehr leisten kann/darf (aliquotes Wochengeld).
Unsere Branche erfordert erstklassige Ausbildung, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und strikte Hygienestandards. Mit großem Engagement setzen wir uns für die Sicherstellung und Verbesserung der Qualität unserer Berufe ein. Wir blicken unternehmerisch in eine sichere Zukunft, indem wir diese Standards kontinuierlich fördern.

Eva

Danner-Parzer