Eine starke Wirtschaft braucht unternehmerisch denkende Menschen, die mit Verantwortungsbewusstsein und dem Willen, gemeinsam etwas zu leisten, in die Zukunft schauen. Wir setzen uns für jene Themen ein, die für die Gestaltung unserer Wirtschaftskraft entscheidend sind.
Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wurde ab 1. Jänner 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Dadurch wird neben Liquiditätsvorteil für Unternehmen auch eine Verwaltungsvereinfachung bewirkt. Wir als Wirtschaftsbund fordern hier eine weitere Erhöhung auf 2.000 Euro! Die höhere Sofortabschreibung und somit Betriebsausgabe reduziert vor allem die Abrechnungsbürokratie bei Investitionen.
Daher ist es erfreulich, dass sich Land OÖ jetzt ein Schlankmacher-Programm für die Verwaltung verordnet hat und dass auch die EU ein klares Bekenntnis zur Bürokratie-Reduktion abgegeben hat. Aber das sind jetzt mal alles nur Ankündigungen. Daher wird es unsere Aufgabe sein, hier den Druck zu erhöhen und ein strenges Controlling anzusetzen. Denn Bürokratie ist der Hemmschuh für österreichische Unternehmen und ein gewaltiger Standortnachteil für ganz Europa. Wir vom oberösterreichischen Wirtschaftsbund setzen uns deshalb klar dafür ein: Weg mit unnötigen bürokratischen Belastungen. Her mit einer unabhängigen Kontrollinstanz, die verpflichtend dafür zu sorgen hat dass, das Prinzip „one in-2 out“ für alle Verordnungen und Gesetze gilt.
Daher ist es erfreulich, dass sich Land OÖ jetzt ein Schlankmacher-Programm für die Verwaltung verordnet hat und dass auch die EU ein klares Bekenntnis zur Bürokratie-Reduktion abgegeben hat. Aber das sind jetzt mal alles nur Ankündigungen. Daher wird es unsere Aufgabe sein, hier den Druck zu erhöhen und ein strenges Controlling anzusetzen. Denn Bürokratie ist der Hemmschuh für österreichische Unternehmen und ein gewaltiger Standortnachteil für ganz Europa. Wir vom oberösterreichischen Wirtschaftsbund setzen uns deshalb klar dafür ein: Weg mit unnötigen bürokratischen Belastungen. Her mit einer unabhängigen Kontrollinstanz, die verpflichtend dafür zu sorgen hat dass, das Prinzip „one in-2 out“ für alle Verordnungen und Gesetze gilt.
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